Wir bieten Ihnen

1. Risikomanagment
  • Existenzbedrohend
  • Hohes Risiko oberhalb Jahresertrag
  • Risiko unterhalb Jahresertrag
2. Preisanalyse

Welches Ersparnispotenzial bietet der derzeitige Versicherungsschutz?

3. Faire Honorierung unserer Leistung

Sie wollen bei Ihrem derzeitigen Betreuer bleiben? Kein Problem für Sie und uns! Dabei haben wir zwei Möglichkeiten:

1. Wir finden mindestens ein A oder B Risiko und Sie honorieren uns pauschal mit 3.500 € zzgl. Umsatzsteuer und bleiben bei Ihrem Betreuer.

2. Wir finden eine Beitragsersparnis (bei gleichwertiger oder besserer Leistung) und geben Ihnen die Angebote zum Nachverhandeln bei Ihrem derzeitigen Betreuer. Dann honorieren Sie uns mit 50% der erstjährigen Beitragsersparnis zzgl. Umsatzsteuer.

Komplett kostenfrei für Unternehmen, die uns ein Maklermandat erteilen.

Unser Angebot für Sie

Check-Up

Aufnahme des Versicherungsbestandes und der Unternehmensspezifika inklusive der damit verbundenen Risiken.

Risikoanalyse

Ausarbeitung erheblicher und nicht abgesicherter Risiken für das Unternehmen.

Kostenanalyse

Preisvergleich des bestehenden Versicherungsschutzes zum aktuellen Marktniveau und Ausarbeitung möglicherer Beitragsersparnisse.

Individuelle Lösung

Unterbreitung eines auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsangebotes und einer regelmäßigen Vertrags- und Schadensbetreuung.

Unsere Zielgruppe

Wir haben uns auf Freiberufler, Gewerbetreibende, Startups, Selbstständige und KMU spezialisiert, weil wir glauben, dass es für die Industrie eine ausreichende Anzahl an qualifizierten und weltweit tätigen Maklerunternehmen gibt.

Bereits im Bereich der KMU wird die Auswahl an spezialisierten Maklerunternehmen schon deutlich geringer.

Für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige gibt es nur sehr wenige bundesweit aufgestellte Maklerunternehmen. Hier wird der Versicherungsschutz noch überwiegend von einem regionalen und oftmals nicht spezialisierten Vermittler angeboten. Dies führt oftmals zu einer unzureichenden Preisermittlung und zu standardisierten Versicherungspaketen. Das wollen wir ändern und bieten auch dieser Zielgruppe eine umfassende Analyse Ihrer Risiken und des Marktes an.

Wo ist der Vorteil gegenüber Wettbewerbern?

Wir sind auf unsere Zielgruppe spezialisiert.

Über 30 Jahre Erfahrung

Wir haben über 30 Jahre Erfahrung in der Branche, davon die meiste Zeit als Sachverständige für das Versicherungswesen. Unsere Erfahrung als Sachverständiger hat uns den Bedarf für ein qualifiziertes und spezialisiertes Maklerunternehmen für den Bereich der Freiberufler, Gewerbetreibene, Selbstständige und KMU aufgezeigt.

Starkes Netzwerk

Wir arbeiten in einem Netzwerk von Unternehmerberatern, Personalberatern und Weiterbildungspezialisten für die Personalentwicklung zusammen und bieten Ihnen eine umfassendere Unterstützung als ein allein agiernder Versicherungstreter.

Sie müssen nicht zu uns wechseln, um unsere Expertise zu nutzen.

Absicherung

Wir überprüfen Ihre bestehende Absicherung und unterstützen Sie durch konkrete Gegenangebote bei der Preisverhandlung mit Ihrem derzeitigen Versicherungspartner. Gerne erstellen wir eine Risikoanalyse und überprüfen Ihren bestehenden Versicherungsschutz, damit Sie sich auch weiterhin voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Beispiele von Gewerbeversicherungen

Gewerbliche Haftpflichtversicherung

Schutz für die Firma mit einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung:

Für viele Unternehmen praktisch ein Muss, denn die Versicherung kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter auf und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.


Risiko „Haftpflicht“

Gemeint sind in diesem Kontext in erster Linie Schadenersatzansprüche gegen den Unternehmer, die Dritte aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ableiten können. Als Ursache kommen beispielsweise fehlerhafte Produkte, Montagefehler oder auch eine Sachbeschädigung am Eigentum des Kunden, z. B. durch einen Lieferanten, in Betracht. Für einige Berufsgruppen ist eine Berufs-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, etwa für Rechtsanwälte oder Ärzte. Andere Betriebe, Handwerker oder Händler, sollten sich freiwillig versichern.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die gesetzliche Festlegung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 823. Dort ist zu lesen: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein entstandener Schaden durch eine Privatperson oder durch eine gewerblich tätige Person verursacht wurde.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung und wer sollte sich versichern?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Gewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe sowie Industrieunternehmen mit allen dem Gewerbezweck dienenden Tätigkeiten, Rechtsverhältnissen und Eigenschaften. Neben den Inhabern bzw. gesetzlichen Vertretern des Betriebes sind in der Regel auch alle Mitarbeiter mitversichert.

Ein enormes Kostenrisiko stellen auch mögliche Schäden durch Umwelteinwirkungen dar, die durch das Gewerbe hervorgerufen werden, etwa eine Erdreichverseuchung durch auslaufendes Hydrauliköl oder Gifte. Schutz bieten kann hier eine Umwelthaftpflichtversicherung bzw. Umweltschadenversicherung, die nicht automatisch Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist.


Schadenbeispiel


Bei Schweißarbeiten an einem Metallzaun kommt es durch Funkenflug versehentlich zu Brandschäden an einem parkenden Auto. Zur Beseitigung des Schadens ist die komplette Lackierung der betroffenen Fahrzeugseite sowie des Dachs notwendig. Die Betriebs- haftpflicht übernimmt die Kosten.

Produkthaftpflichtverischerung

Eine Produkthaftpflichtversicherung ist in vielen Fällen die perfekte Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Produkthaftungsgesetz. Eine Besonderheit in diesem Zusammenhang stellt die verschuldensunabhängige Haftung für Produktmängel dar. Demnach müssen Hersteller, teils sogar auch Importeure, für Schäden aus Produktmängeln finanziell geradestehen, die sie selbst bzw. der Betrieb nicht verschuldet haben. Um in die Haftung zu geraten, genügt es, dass die produzierte Ware fehlerhaft ist und gewerblich vertrieben wurde.

Schadenbeispiel

Die von einer Firma hergestellten Süßwaren sind unverkäuflich, weil sie durch eine zugelieferte, mit einem Bitterstoff verunreinigte Zutat, ungenießbar geworden sind. Für den Lieferanten der verunreinigten Zutat ergibt sich hieraus die Haftung für einen Vermögensschaden, der finanziell nur über eine Produkthaftpflichtversicherung abgefangen werden kann.

Geschäftsinhaltsverischerung

Die „Hausratversicherung“ für Betriebe und Unternehmen. Gute Büromöbel sind teuer, und auch eine solide Werkstattausstattung oder ein notwendiges Warenlager haben ihren Wert. Mit der Inhaltsversicherung sind Sie finanziell auf der sicheren Seite, wenn das Inventar Ihrer Firma ganz oder teilweise zerstört wird.

Der Wert Ihres Inventars, also der Summe des Wertes aller eingebrachten Sachen, kommt in der Versicherungssumme zum Ausdruck. Sie sollte sorgfältig ermittelt werden, damit risikogerechter Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Versicherte Risiken

Brand, Blitzschlag, Explosion / Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasserschäden, Sturm, Hagel

Versichern lässt sich das gesamte Inventar eines Betriebes, das sich – je nach Geschäftszweck – natürlich völlig unterschiedlich zusammensetzen kann. Aber egal, ob es sich um Maschinen, Werkstattausstattung, Warenvorräte, Möbel, Notebooks, Bürobedarfsartikel oder Verpackungs- utensilien handelt: Die Versicherung ersetzt den Schaden i.d.R. in Höhe des sich ergebenden Wiederbeschaffungswertes.

Erweiterungsmöglichkeiten des Versicherungsumfangs?

  • Schutz gegen Elementargefahren, z. B. Überschwemmungen oder Erdbeben.
  • Glasbruch: Deckt z. B. die Kosten, die durch Austausch von zerstörten oder beschädigten Glasflächen entstehen.

Kleine oder mittlere Betriebsunterbrechung (KBU / MBU). Sie leisten für fortlaufende Kosten, wenn das Unternehmen aufgrund eines versicherten Schadens, z. B. Feuer oder Sturm, nicht weitergeführt werden kann.

  • Betriebsschließung: Sie leistet, wenn ein Hersteller von Lebensmitteln oder ein weiterverarbeitender Betrieb durch behördliche Anordnung schließen muss, um angeordnete Maßnahmen zur Desinfektion oder Entseuchung durchzuführen.
  • Extended Coverage: Versichert werden können u. a. Risiken bzw. Schäden, die das Resultat von böswilligen Beschädigungen, inneren Unruhen, Streik, Rauch oder ̈berschalldruckwellen sind.
  • Unbenannte Gefahren: Dieser Zusatz ergänzt den Umfang der benannten, versicherten Risiken (s. o.). Versichert sind demnach alle Risiken, die nicht dezidiert ausgeschlossen sind. Nicht versicherbar sind gewöhnlich Schäden durch kriegerische Ereignisse, Kernenergie sowie Vorsatz.

Schadenbeispiel: Einbruchdiebstahl

Trotz vorhandener und scharf geschalteter Alarmanlage drangen Einbrecher in die Verkaufsräume eines Autohändlers ein. In kürzester Zeit stahlen sie mehrere Comuterbildschirme sowie zwei TV-Flatscreens und einen teuren Kaffeevollautomaten. Der angerichtete Schaden belief sich letztendlich auf knapp 16.000 Euro, weil auch die aufgebrochene Eingangstür samt Schließanlage erneuert werden mussten.

Betriebsgebäudeversicherung

Die „Wohngebäudeversicherung“ für Ihr Betriebsgebäude und wichtig für jedes Unternehmen, dessen Geschäftsgebäude im Besitz der Firma ist, aber auch für Besitzer von vermieteten Betriebsgebäuden.

Versicherte Risiken

Brand, Blitzschlag, Explosion / Implosion, Leitungswasserschäden, Rohrbruch, Sturm, Hagel

Ein großer Schaden am Geschäftsgebäude, hervorgerufen beispielsweise durch einen Brand, Leitungswasser oder Sturm und Hagel, kann selbst gut aufgestellte Betriebe schnell an den Rand der finanziellen Leistungsfähigkeit – oder darüber hinaus – bringen, wenn kein passender Versicherungsschutz existiert. Diese Existenz bedrohenden Risiken sollten daher in jedem Fall mit der passenden Versicherung minimiert werden.

Erweiterungsmöglichkeiten des Versicherungsumfangs?

  • Schutz gegen Elementargefahren, z. B. Überschwemmungen oder Erdbeben.
  • Extended Coverage: Versichert werden können u. a. Risiken bzw. Schäden, die das Resultat von böswilligen Beschädigungen (Graffiti beispielsweise), inneren Unruhen, Streik, Rauch oder Überschalldruckwellen sind.
  • Unbenannte Gefahren: Dieser Zusatz ergänzt den Umfang der benannten, versicherten Risiken. Versichert sind demnach alle Risiken, die nicht dezidiert ausgeschlossen sind.
  • Mietverlust: Fallen Einnahmen aus Vermietung nach einem versicherten Schadensfall aus, erhalten Sie aus der Mietverlustversicherung einen finanziellen Ausgleich.
  • Gebäudeverglasung: Deckt z. B. die Kosten, die durch Austausch von zerstörten oder beschädigten Glasflächen entstehen. Nicht versicherbar sind gewöhnlich Schäden durch kriegerische Ereignisse, Kernenergie sowie Vorsatz.

Schadenbeispiel: Explosion

In einer Glashütte strömte durch ein defektes Ventil Gas aus. Die Temperatur in einem der Schmelzöfen sank dadurch messbar, der dadurch ausgelöste Alarm wurde jedoch nicht sofort mit einem Defekt an der Gaszuleitung in Verbindung gebracht. Kurz darauf gab es eine heftige Explosion, die zu akuter Einsturzgefahr eines Teils des Gebäudes führte. Der Schaden am Gebäude allein belief sich auf rund 200.000 Euro.

Elektronikversicherung

In vielen Betrieben ginge ohne den Einsatz von elektrischen und elektronischen Anlagen und Geräten kaum noch etwas: Die meisten Schlüsselfunktionen im Unternehmen sind entsprechend ausgerüstet. Trotz inzwischen robuster Technik und auch bei sachgerechtem Umgang können Schäden nicht ausgeschlossen werden. Eine Elektronikversicherung bietet Schutz.

Umfang des Versicherungsschutzes

Der Schutz einer Elektronikversicherung umfasst in der Regel folgende elektronische Geräte, Anlagen und Systeme:

  • Daten- und Kommunikationstechnik sowie Bürotechnik
  • Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen
  • Satz- und Reprotechnik
  • Bild- und Tontechnik
  • Medizintechnik

In der Elektronikversicherung sind fest installierte Datenträger, Festplatten und Programmdaten aus Betriebssystemen in der Regel mitversichert.

Welche Schäden umfasst der Versicherungsschutz?

Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen z. B. durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter.
  • Technische Ursachen wie Überspannung, Unterspannung, Fremdspannung, Kurzschluss,
  • Ausfall von Steuerungseinrichtungen, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
  • Brand, Explosion, Implosion, Blitzschlag (direkt oder indirekt), Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen und Löschmittel.
  • Wasser aller Art, Feuchtigkeit, Überschwemmung.
  • Höhere Gewalt, Sturm, Hochwasser.

Nicht versicherbar sind vorhersehbare Schäden, z.B. durch normale Abnutzung, Verschleiß oder Vorsatz.

Rechtsschutz Gewerbe

Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt, Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder Vermietern, Schadensersatzklagen gegen beauftrage Dienstleister: Solche Streitigkeiten enden schnell vor Gericht und können erhebliche Kosten produzieren. Das Risiko ist hoch, Vorsorge dagegen sinnvoll und mit der passenden Rechtsschutzversicherung verfügbar. Kein Betrieb ist wie der andere: Den gleichermaßen für alle Firmen und Unternehmen passenden Rechtsschutz gibt es nicht. Das konkrete Betriebsrisiko sollte gründlich ermittelt werden, um bei der Zusammen- stellung des passenden Versicherungsschutzes die richtigen Entscheidungen zu treffen. Eine Firma mit Produktionsstätten auf weitläufigem Betriebsgelände und zahlreichen Angestellten benötigt sicherlich eine andere Rechtsschutzlösung, als etwa ein Einzelunternehmer, dessen Firmensitz das eigene Zuhause ist und der ohne Angestellte auskommt.

Die wichtigsten Leistungen einer Gewerberechtsschutzversicherung

Rechtsschutz-Produkte für Firmen und Selbstständige sind sehr modular aufgebaut. Verschiedene Leistungsarten sind flexibel kombinierbar:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für Inhaber und Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement

In einem Betrieb, der aus hochwertigen Edelstählen feinmechanische Präzisionswerkzeuge produziert, hat ein Mitarbeiter ein Gerät zur Materialprüfung falsch bedient, so dass der Ultraschallkopf beschädigt wurde und komplett ausgetauscht werden musste. Die Elektronikversicherung trug den Schaden von rund 8.000 Euro.

Schadenbeispiel

Ein mit der Kundenbetreuung beauftragter langjähriger Mitarbeiter hat durch falsche Zusagen und mehrfach ungeschicktes Verhalten im Gespräch mit dem Geschäftsführer einen Großkunden verprellt. Die Geschäftsbeziehung war noch recht frisch, so dass das Vertrauen auch nicht durch Einschaltung der Geschäftsleitung wieder hergestellt werden konnte. Weil sich die Zahl der Beschwerden über den Mitarbeiter schon seit geraumer Zeit häufen, möchte sich der Betriebsinhaber von ihm trennen. Der Mitarbeiter wehrt sich mit Hilfe seines Anwalts.

Unsere Broschüre zur Übersicht der Gewerbeversicherungen bieten wir ihnen unter folgendem Link zum Download an:

Sicher sein mitNORM

Für den Privatbereich gibt es bereits die DIN 77230 als Risikoanalyse. Unsere Geschäftsführung hat bereits bei der Erstellung dieser Norm aktiv mitgearbeitet und ist auch aktuell im Arbeitskreis für die Erstellung einer DIN-Norm für Selbstständige, Freiberufler und KMU tätig. Diese wichtigen Erfahrungen fließen in unsere tägliche Arbeit ein.

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